DM/RP-158 Erbeskopf - Genehmigung für Aktivierung nötig!
Verfasst: Do 3. Jan 2019, 17:39
Nicht wirklich ein Aktivierungsbericht, aber eine wichtige Information für alle, die DM/RP-158 aktivieren wollen:
Wie sich kürzlich herausstellte, ist für Funkbetrieb auf dem Erbeskopf zwingend eine Genehmigung erforderlich. Rund um die Radarstation der Bundeswehr existiert ein sog. "Schutzbereich" mit 5 km Radius. Innerhalb dieses Bereichs darf laut der zuständigen Behörde (Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr) nicht ohne Genehmigung gefunkt werden.
John, DK9JC, der zuständige Regionalmanager für DM/RP, ist bereits seit einigen Monaten in Kontakt mit der Behörde und auch mit dem Betreiber der Anlage vor Ort. Bei einem Ortstermin im Dezember 2018 führte John eine typische SOTA-Aktivierung von Kurzwelle bis 70 cm vor. Da es dabei zu keiner Störung der Bundeswehranlage kam, wird die Behörde Genehmigungen für SOTA-Aktivierungen erteilen. Die Behörde will informiert sein, wer wann vor Ort ist, um auf eventuelle Störungen sofort reagieren zu können. Weiterhin muss man bestötigen, dass man sich mit den "Rahmenbedingungen" einverstanden erklä. Für die Bundeswehr ist es wichtig, dass wir keinen Funkbetrieb über 440 MHz vom Erbeskopf machen. Mit der Alternative überhaupt keine Genehmigung zu erhalten, ist diese Einschräung akzeptabel.
Um eine Genehmigung zu erhalten, muss lediglich folgendes Formular ausgefüllt und per E-Mail oder Post an die Behörde gesendet werden:
Download Antragsformular Genehmigung
Alternativ ist das Formular auch bei John, DK9JC (Regionalmanager DM/RP) und Michael, DB7MM (Assoziationsmanager DM) erhältlich. Die Anforderung der Genehmigung sollte einen Monat vor der geplanten Aktivierung stattfinden. Nur so kann sichergestellt werden, dass diese auch erteilt wird.
Wer in Zukunft ohne eine solche Genehmigung angetroffen wird, muss mit einer Anzeige und 5.000 Euro Bußeld rechnen. Bitte haltet euch alle an diese Vorgaben, nur so können wir alle weiter vom Erbeskopf funken. Fragen dazu können direkt an John, DK9JC, gerichtet werden.
Michael, DB7MM
SOTA Assoziationsmanager DM
Wie sich kürzlich herausstellte, ist für Funkbetrieb auf dem Erbeskopf zwingend eine Genehmigung erforderlich. Rund um die Radarstation der Bundeswehr existiert ein sog. "Schutzbereich" mit 5 km Radius. Innerhalb dieses Bereichs darf laut der zuständigen Behörde (Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr) nicht ohne Genehmigung gefunkt werden.
John, DK9JC, der zuständige Regionalmanager für DM/RP, ist bereits seit einigen Monaten in Kontakt mit der Behörde und auch mit dem Betreiber der Anlage vor Ort. Bei einem Ortstermin im Dezember 2018 führte John eine typische SOTA-Aktivierung von Kurzwelle bis 70 cm vor. Da es dabei zu keiner Störung der Bundeswehranlage kam, wird die Behörde Genehmigungen für SOTA-Aktivierungen erteilen. Die Behörde will informiert sein, wer wann vor Ort ist, um auf eventuelle Störungen sofort reagieren zu können. Weiterhin muss man bestötigen, dass man sich mit den "Rahmenbedingungen" einverstanden erklä. Für die Bundeswehr ist es wichtig, dass wir keinen Funkbetrieb über 440 MHz vom Erbeskopf machen. Mit der Alternative überhaupt keine Genehmigung zu erhalten, ist diese Einschräung akzeptabel.
Um eine Genehmigung zu erhalten, muss lediglich folgendes Formular ausgefüllt und per E-Mail oder Post an die Behörde gesendet werden:
Download Antragsformular Genehmigung
Alternativ ist das Formular auch bei John, DK9JC (Regionalmanager DM/RP) und Michael, DB7MM (Assoziationsmanager DM) erhältlich. Die Anforderung der Genehmigung sollte einen Monat vor der geplanten Aktivierung stattfinden. Nur so kann sichergestellt werden, dass diese auch erteilt wird.
Wer in Zukunft ohne eine solche Genehmigung angetroffen wird, muss mit einer Anzeige und 5.000 Euro Bußeld rechnen. Bitte haltet euch alle an diese Vorgaben, nur so können wir alle weiter vom Erbeskopf funken. Fragen dazu können direkt an John, DK9JC, gerichtet werden.
Michael, DB7MM
SOTA Assoziationsmanager DM